Häufig werden in Produktbeschreibungen geschützte Marken verwendet, ohne dass der Verwender ahnt, dass der Begriff geschützt ist. Gerade bei Begriffen, die sich in den allgemeinen Sprachschatz eingebrannt haben, ist das Risiko einer Markenrechtsverletzung enorm.
Versuchen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren, dass auch übliche Begriffe möglicherweise Markenschutz genießen können. Im Zweifel lieber ein Mal mehr eine Markenrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt machen oder einen Anwalt Fragen, der sich in der Materie auskennt.
Beispiele für geschützte Marken, die in den Alltagssprachgebrauch eingeflossen sind:
Mensch ärgere dich nicht; Inbusschlüssel; Uhu, Tempo, Kniffel, Walkman…