Bildrechte und Social Media

Lizenzen für Internetnutzung schließen nicht zwingend Social Media-Nutzung mit ein. Bitte achten Sie darauf wenn Sie Bilder, deren Rechte Sie z.B. für die Nutzung Ihrer Firmenwebsite erworben haben, auch bei Facebook, in Blogs und Co. nutzen wollen. Häufig ist in den Lizenzverträgen die Nutzung für Social Media nicht inbegriffen! Dies muss dann gegebenenfalls vor der Nutzung nachlizensiert werden.

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About RA Sascha John

Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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