Widerrufsbelehrung bei Amazon

Als Unternehmer, der im Internet Ware an Verbraucher verkauft, sind Sie verpflichtet, eine Widerrufsbelehrung bereitzuhalten (siehe Blogbeitrag „Klassisscher Abmahngrund der Woche (44. KW): Widerrufsbelehrung“).

Dies gilt auch bei gewerblichen Angeboten über Amazon Marketplace. Dort können Sie als Händler eine passende Widerrufsbelehrung automatisch erstellen lassen. Aber Achtung: Wenn Sie gleichzeitig auch eigene AGB einbinden und dort ebenfalls eine Widerrufsbelehrung enthalten ist, achten Sie darauf, dass zwischen der erstellten und der in den AGB vorhandenen Widerrufsbelehrung kein Widerspruch besteht. Oftmals unterscheiden sich die Belehrungen z.B. in der Angabe der Länge der Widerrufsfrist. Widersprüchliche Angaben stellen i.d.R. einen Wettbewerbsverstoß dar und sind daher abmahnbar!

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About RA Sascha John

Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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