„Safe Harbour“: Die erste Datenschutzbehörde geht gegen Firmen vor

Nachdem der Europäische Gerichtshof das sogenannte „Safe Harbour“-Abkommen zwischen Deutschland und den USA als rechtswidrig erachtet hat, scheint nunmehr die erste Datenschutzbehörde gegen Unternehmen vorzugehen, die ohne besondere Datenschutzvorkehrungen personenbezogene Daten in den USA speichern. Der Landesdatenschutschbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat dies nach einer Meldung des SWR bestätigt.

Hier finden Sie nähere Informationen: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/safe-harbor-verbot-firmen-in-rheinland-pfalz-muessen-ueber-daten-in-usa-auskunft-geben

Avatar von Unbekannt

About RA Sascha John

Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar