Nachdem der Europäische Gerichtshof das sogenannte „Safe Harbour“-Abkommen zwischen Deutschland und den USA als rechtswidrig erachtet hat, scheint nunmehr die erste Datenschutzbehörde gegen Unternehmen vorzugehen, die ohne besondere Datenschutzvorkehrungen personenbezogene Daten in den USA speichern. Der Landesdatenschutschbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz hat dies nach einer Meldung des SWR bestätigt.
Hier finden Sie nähere Informationen: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/safe-harbor-verbot-firmen-in-rheinland-pfalz-muessen-ueber-daten-in-usa-auskunft-geben