Zwar hat der Trend ein wenig nachgelassen, dennoch gibt es weiterhin zahlreiche Abmahnungen, weil angeblich Musik illegal heruntergeladen bzw. bereit gestellt wurde.
Gerade als Verbraucher sollte man die geforderten Unterlassungserklärungen in keinem Fall leichtfertig abgeben. Im Regelfall gibt es gute Möglichkeiten, sich gegen eine solche Abmahnung und insbesondere auch die darin enthaltenen Kostenfolgen zur Wehr zu setzen. So hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen erklärt, dass die gesetzliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, dann nicht gilt, wenn vorgetragen wird, dass auch Dritte rechtmäßig Zugriff über den Internetanschluss hatten.
Insofern kommt in den meisten Fällen nur noch eine sog. Störerhaftung in Betracht. Auch diese lässt sich jedoch in vielen Fällen relativ leicht ausschalten. Auch wenn der BGH und mit ihm auch die Instanzgerichte immer Einzelfallprüfungen vornehmen, gibt es einen relativ einfachen Trick, mit der man häufig aus der Haftung herauskommt: Kinder und andere Personen, die Zugang über den Internetanschluss erhalten, sollten (zum besseren Nachweis schriftlich) darüber belehrt werden, dass das Zurverfügungstellen urheberrechtlich geschützter Werke durch Filesharing o.ä. rechtswidrig ist und dieses nicht erfolgen darf. Ist diese Belehrung ordnungsgemäß erfolgt, dürfte nach der Rechtsprechung des BGH in der Regel kein Anspruch gegen den Anschlussinhaber wegen Störerhaftung durchgehen.
Zur Sicherheit sollte man sich frühzeitig bei einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen, wie man, wenn Dritte den Internetanschluss mitnutzen, seiner Aufklärungspflicht gerecht wird.
Nach Erhalt einer Abmahnung gilt: Unterlassungserklärung nicht abgeben! Zum Anwalt gehen!
An dieser Abmahnerei verdienen am Ende doch eh nur die Anwälte
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Ich gebe Ihnen insofern Recht, als dass es im Bereich der „Abmahnanwälte“ durchaus schwarze Schafe gibt. Andererseits muss man bedenken, dass Urheber, Markenrechtsinhaber etc. schon auch ihre Rechte verteidigen können müssen. Schließlich leben Urheber von der rechtmäßigen Verwertung ihrer Werke… Der Gesetzgeber sieht nun einmal die Abmahnung als Ahndung von Verstößen vor, ob man das gut findet oder nicht…
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