Abmahngrund der Woche (48. KW): Einbindung von Stadtplänen auf Webseiten

Zahlreiche Firmen möchten ihren Kunden den Weg zum Firmensitz oder zu einer Niederlassung dadurch erleichtern, dass sie auf ihren Internetseiten Stadtpläne einbinden, über die die Kunden den Weg zu den Firmenadressen besser nachvollziehen können sollen.
Dieses ist einfach und rechtssicher möglich, indem man entsprechende Angebote von Google-Maps oder ähnlichen Anbietern nutzt und eine Einbettung der Dienste vornimmt.
Regelmäßig unzulässig ist es jedoch, Ausschnitte von Karten abzufotografieren, zu kopieren oder sonst in irgendeiner Weise zu vervielfältigen und auf der Internetseite verfügbar zu machen. Dies stellt in aller Regel eine Urheberrechtsverletzung dar und wird von den Kartenverlagen mit Abmahnungen und in aller Regel auch nachfolgenden gerichtlichen Verfahren geahndet.

Sofern Sie mithin die Anfahrtsbeschreibung auf Ihrer Internetseite grafisch darstellen wollen, sollten Sie aufpassen, dass Sie hierdurch keine Urheberrechtsverletzung begehen.

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About RA Sascha John

Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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