Urheberrechtsverletzung durch Anhängen an ASIN?

Immer wieder taucht die Diskussion auf, ob das Anhängen an eine ASIN auf dem Amazon-Marketplace ggf. eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Tatsächlich ist diese Vermutung nicht ganz fernliegend. Derjenige, der die ASIN erstellt hat, hat einen Produkttext und ein Produktfoto eingefügt. Hängt man sich nunmehr mit einem eigenen Produkt an dieses Angebot an, nutzt man sowohl Bild als auch Text. Diese Nutzung dürfte für sich genommen eine urheberrechtswidrige Nutzung darstellen.

Derzeitige Rechtsprechung: Keine Urheberrechtsverletzung

Dennoch ist die Rechtsprechung derzeit der Auffassung, dass aufgrund der AGB von Amazon eine Urheberrechtsverletzung nicht vorliegt.

Dies vor dem Hintergrund, dass der Nutzer, welcher Bilder und Texte bei Amazon einstellt, durch das Akzeptieren der AGB Amazon die Nutzungsrechte an seinen Werken einräumt. Er erklärt ausdrücklich, dass Amazon Nutzungsrechte weitergeben darf und Dritten das Anhängen an die ASIN´s somit erlaubt wird.

In der Literatur ist umstritten, ob diese Auffassung der Gerichte zutreffend sein kann, insbesondere ob Amazon durch die Zustimmung zu den AGB tatsächlich das Recht eingeräumt wurde, die Nut-zungsrechte an einen völlig unbekannten Adressatenkreis weiter zu übertragen. Die Rechtsprechung sieht jedenfalls derzeit jedoch noch anders. Es bleibt abzuwarten, ob ggf. der BGH irgend-wann über diese Frage zu entscheiden hat.

Anhängen an ASIN birgt Risiken

Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass das Anhängen an Amazon-Angebote erhebliche Gefahren birgt. So ist zum einen die oben diskutierte Frage noch nicht höchstrichterlich entschieden. Zum anderen kann das Anhängen an Amazon-Angebote leicht eine Markenrechtsverletzung darstellen. Es sollte daher im Vorfeld genau geprüft werden, ob das Anhängen im konkreten Fall zulässig ist.

OLG Köln Urteil vom 19.12.2014 Az. 6 U 51/14

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About RA Sascha John

Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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