Durchsuchung von Presseräumen

Leider aus aktuellem Anlass mal ein Exkurs ins Presserecht: Aufgrund der grundrechtlich geschützten Pressefreiheit, sind Hausdurchsuchungen bei Presse aus guten Gründen häufig unzulässig.

Durchsuchungen gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig wenn der Zweck ausschließlich oder vorwiegend der Ermittlung der Person eines Infirmanten dient.

BVerfG: 1966 Spiegel; 1997 Cicero; 2015 Berliner Morgenpost

Schade, dass Staatsanwaltschaften und manche Gerichte trotz dieser klaren und ständigen Rehtsprechung immer wieder einen klaren Rechtsbruch begehen…

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About RA Sascha John

Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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