Nach dem der BGH in den letzten zwei Jahren mehrere Male Grundsatzentscheidungen zur Frage Nutzung fremder Marken bei Google AdWords getroffen hat, scheint sich auch bei den Instanzgerichten mittlerweile eine gewisse Kontinuität breit zu machen. So hat das OLG Hamburg mit Beschluss vom 13.07.2015, welcher erst jetzt veröffentlicht wurde, entschieden, dass die Verwendung von fremden Marken als Keyword im Rahmen von Google AdWords grundsätzlich zulässig ist.
Achtung: Taucht die Marke auch in der Anzeige selber tatsächlich auf, kann dies jedoch unter Umständen eine Markenverletzung darstellen. Vor diesem Hintergrund ist trotz der nunmehr gefestigten Rechtsprechung bei der Nutzung von fremder Marken bei Google AdWords eine gewisse Vorsicht geboten.
OLG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2015 Az. 3 W 52/15
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