Bekanntermaßen müssen bei Onlineshops, die sich nur an Unternehmer und nicht (auch) an Verbraucher wenden, deutlich weniger Pflichtangaben etc. beachtet werden.
Vorsicht ist jedoch geboten. Wie das Landgericht Dortmund in einer gerade erst ergangenen Entscheidung festgestellt hat, muss ein Online-Shop, der als B2B-Shop gekennzeichnet ist aber tatsächlich auch Verbraucher beliefert, alle Pflichtinformationen für Verbraucher vorhalten.
Insofern ist es Aufgabe des Shopbetreibers sicherzustellen, dass wirklich nur Unternehmer bei ihm einkaufen. Hierfür gibt es sowohl technische, als auch eher juristische Lösungen. Keinesfalls dürfte es ausreichen, in den AGB oder an anderer (versteckter) Stelle, zu sagen, man verkaufe nicht an Verbraucher und es dann aber nicht weiter zu kontrollieren bzw. doch zu tun.
LG Dortmund, Urteil vom 23.02.2016 – 25 O 139/15