Uns liegt derzeit eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schaefer vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen Bilder, welche unter einer Creative Commons-Lizenz zur Nutzung durch Dritte bereitgestellt wurden, in rechtswidriger Weise genutzt zu haben.
Zwar wird eingeräumt, dass hier grundsätzlich eine kostenlose Nutzung möglich ist. Diese setzt jedoch voraus, dass eine ordnungsgemäße Urheberbenennung erfolgt. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen, da die Urheberbenennung erst nach einem Scroll ans untere Ende der Seite, auf der das Bild eingebunden wurde, erfolgt und darüber hinaus nicht der Creative Commons-Link selbst, sondern nur ein Link auf eine Seite, in der in deutscher Sprache die Lizenzbedingungen dargestellt werden, eingebettet ist.
Unabhängig von der Frage, ob die Abmahnung hier zu Recht erfolgt ist (wir gehen hiervon nicht aus), ist auch bei der Verwendung von Bildern, welche grundsätzlich aufgrund einer Creative Commons oder einer ähnlichen Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt werden, Vorsicht geboten. Bei der Nutzung der Bilder sollte genau darauf geachtet werden, was insbesondere in Hinblick auf die Urheberbenennung, aber auch in Hinblick auf Nutzungsarten etc. geregelt ist. Nur wenn die genannten Regelungen tatsächlich auch in dieser Form erfüllt werden, ist eine kostenlose Nutzung möglich und zulässig. Weicht man von den Lizenzbedingungen ab, führt dies in der Regel dazu, dass ein urheberrechtswidriges Verhalten vorliegt, was zu Abmahnungen, nachträglichen Lizenzgebühren, Schadensersatz und Aufwendungsersatz führen kann. Sollten Sie Zweifel daran haben, ob und in welcher Weise Sie Bilder nutzen dürfen, lassen Sie die jeweiligen Lizenzbedingungen durch einen hierauf spezialisierten Anwalt prüfen.