Werbeverbot für E-Zigaretten etc.

Seit heute gilt das neue Werbeverbot für  E-Zigaretten, nikotinhaltigen Liquids und Tabakerzeugnisse. Diese Produkte dürfen in keiner Weise mehr beworben werden. Achten Sie bitte darauf, das dies auch für gewerbliche Blogs, Social Media Seiten und Ähnliches gilt. Bei Verstößen drohen Abmahnungen, aber auch empfindliche Bußgelder.

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About RA Sascha John

Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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