Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.07.2016 entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Datingplattform, wonach eine Kündigung des Vertragsverhältnisses per E-Mail nicht möglich sei, rechtswidrig ist.
Der BGH hat erklärt, dass in Fällen, in denen der Plattformbetreiber zulässt, dass andere Erklärungen wie z.B. der Vertragsschluss, Vertragsänderungen, o.Ä. per E-Mail möglich sind auch zu lassen muss, dass die Kündigung per E-Mail erfolgt.
Plattformbetreiber, die ähnliche Regelungen in ihren AGB haben, in denen solchen Kündigungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden, sollten die AGB dahingehend überarbeiten, da anderenfalls möglicherweise eine Abmahnung droht.
BGH Urteil vom 14.07.2016 Az. III ZR 387/15