Abmahnung von IDO und Co.

Immer wieder erreichen mich Anfragen von Mandanten, die Abmahnungen von IDO oder anderen Vereinen oder Verbänden, welche sich selbst die Aufgaben zuschreiben, den Wettbewerb zu schützen, erhalten haben. Ich kann nur dazu raten, keine vorschnelle Unterlassungserklärung abzugeben. Zwar kann nicht in Abrede gestellt werden, dass die Abmahnungen dieser Verbände oftmals berechtigt sind. Ich selbst habe jedoch auch schon einige Fälle gehabt, in denen die Abmahnungen klar unberechtigt waren.

Im Übrigen verhält es sich so, dass man an eine abgegebene Unterlassungserklärung 30 Jahre (!) gebunden ist und man somit sicherstellen muss, dass man den abgemahnten Verstoß in den nächsten 30 Jahren nicht noch einmal begeht, da ansonsten erhebliche Vertragsstrafen drohen. Insofern sollte man sich nach Erhalt einer Abmahnung gut beraten lassen, ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung tatsächlich sinnvoll ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Verbände sich im Wesentlichen aus den Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Unterlassungserklärungen finanzieren und deshalb genau kontrollieren, ob jemand, der eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, gegen diese verstößt.

Anders herum sollte aber auch nicht in jedem Falle ein gerichtliches Verfahren provoziert werden. Die Verfahrenskosten in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen sind nicht unerheblich, weshalb auch der im Internet leider sehr verbreitete Ratschlag, sich immer lieber verklagen zu lassen unseriös ist. Es kommt (wie so oft) auf eine Einzelfallabwägung an. Ein seriöser Anwalt wird sich die Abmahnung genau anschauen und für einen relativ schmalen Betrag oder gar kostenlos eine erste Einschätzung abgeben, wie hier am besten vorgegangen werden soll.

 

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Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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1 Response to Abmahnung von IDO und Co.

  1. Avatar von Michael Galze Michael Galze sagt:

    „… welche sich selber die Aufgabe zuschreiben…“. Schöne Umschreibung…. die wollen damit doch nur Kohle verdienen. Was helfen diese Abmahnungen beim Schutz des Wettbewerbs?

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