Neue Datenschutzerklärung – jetzt handeln

Ab Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung verbindlich in Kraft. Dies wird für viele Gewerbetreibende eine große Herausforderung darstellen. Auch Onlinehändler sind von den Änderungen selbstverständlich betroffen. Insbesondere müssen alle gewerblichen Webseitenbetreiber ihre Datenschutzerklärung auf die neuen Regelungen nach der Datenschutzgrundverordnung anpassen. Wer dies nicht tut, riskiert eine teuere Abmahnung. Es ist davon auszugehen, dass vor allem Verbände wie IDO wieder auf den Zug aufspringen und massenhaft Abmahnungen versenden werden. Es ist deshalb ratsam sich zeitnah um neue Rechtstexte zu kümmern.

 

 

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About RA Sascha John

Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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