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Rechtswidrige Button-Lösung bei Amazon-Prime

Auch der Internetriese Amazon ist wettbewerbsrechtlich nicht unangreifbar. Nunmehr hat das OLG Köln festgestellt, dass die gewählte Formulierung zum Abschluss eines Amazon-Prime-Vertrages rechtswidrig ist. Amazon-Prime hatte ursprünglich den Button, mit dem der Vertrag abgeschlossen wird mit „jetzt anmelden“ beschriftet. Dies … Weiterlesen

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